MTC Gera e.V. 31.12.2020
Der Einstieg in den Motorsport

Kartsport ist seit jeher der Einstieg in den Motorsport.

 

Die Geschichte des Karts 

Die Geschichte des Karts beginnt in den USA, wo es ca. 1956 von dem Ingenieur Art Ingles aus Los Angeles erfunden wurde. Damals hieß das Kart noch „Go-Kart“, was soviel bedeutet wie „kleines, niedriges Rennfahrzeug ohne Karosserie“. Ingles hat damals angeblich einen Rasenmähermotor auf einen Rohrrahmen montiert um mit seinen Söhnen im Garten umherzufahren. Die ersten Kartrennen, die bekannt wurden, fanden ab 1957 in den USA statt. Etwa zur gleichen Zeit sollen Holzfäller in Kanada Baumsägemotoren auf ein Holzgestell befestigt haben um sich in den einsamen Wäldern die Zeit zu vertreiben. Im gleichen Jahr wurde der Go-Kart Club of America gegründet. Der Sport kam 1958/59 nach Europa und durch die stationierten US-Soldaten dann letztendlich nach Deutschland. Anfang des Jahres 1960 wurde in Wiesbaden der Go-Kart-Club von Deutschland e. V. (GKCD) gegründet. Damals stammten die Reifen von Sackkarren und die Motoren von Betonmischern. Als der Ex-Rennfahrer Frank Jelinski 1993 in Sinsheim die erste Indoorkartbahn Deutschlands eröffnete und im Winter des darauf folgenden Jahres Joachim Stuck auf den fahrenden Zug mit aufsprang, spätestens zu dieser Zeit kam der Kartsport richtig in Szene. Auch Michael Schumacher hat seine Motorsportkarriere mit dem Kart fahren angefangen, bereits mit vier Jahren saß er in einem von seinem Vater umgebauten Kettcar. Es gibt im Rennsport kaum einen Spitzenfahrer, der nicht im Kart angefangen hat.  Fast alle Formel Eins Fahrer und Weltmeister der letzten Jahre haben ihre ersten Fahrversuche im Kart absolviert. Und so hat sich der Kartsport zu einer durchaus ernst zu nehmenden Sportart entwickelt. Seit 2005 gibt es sogar Karts mit Straßenzulassung. Einige hundert begeisterte Kartfahrer machen seit dieser Zeit Deutschlands Straßen unsicher. Mit einem Kart, das mehr als 60 km/h schafft, darf man auch auf die deutschen Autobahnen. Zwar will die Deutsche Bundesregierung Karts im Straßenverkehr verbieten, doch da nach EU-Recht das Kart als motorisiertes Kleinstfahrzeug bezeichnet wird und somit in den Mitgliedstaaten der EU auch angemeldet werden muss, kann dies nicht verboten werden.